Mehr Gäste für Veranstaltungen gestattet
Veröffentlicht am 22.07.2020, 09:03 Uhr

Mehr Gäste für Veranstaltungen gestattet
Darüber hinaus erhöht die neue Landesverordnung erneut die maximale Teilnehmerzahl von Veranstaltungen. So dürfen künftig beispielsweise Veranstaltungen mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze sind nun mit bis zu 150 außerhalb und weiterhin mit 50 Personen innerhalb geschlossener Räume stattfinden.
Veranstaltungen mit Marktcharakter wie etwa Messen sind draußen mit bis zu 500 Personen zulässig. Drinnen liegt die Höchstzahl bei 250 Personen. An Veranstaltungen mit Sitzungscharakter können bis zu 500 Personen außerhalb geschlossener Räume und mit bis zu 250 Personen innerhalb geschlossener Räume teilnehmen.
In privaten Räumen dürfen bis zu 50 Personen an Veranstaltungen teilnehmen, draußen sind es 150 Personen. Voraussetzung dafür ist, dass dieselben Voraussetzungen erfüllt werden wie für Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit Gruppenaktivitäten ohne dauerhafte Sitzplätze.